Inkohärente Strahlung wird von allen optischen Strahlern außer Lasern emittiert. Sie ist im wesentlichen gekennzeichnet durch:
Aufgrund dieser Eigenschaften ist die Bestrahlungsstärke bzw. Strahldichte von inkohärenter Strahlung grundsätzlich geringer als bei einem Laser mit gleicher Leistung. Künstliche inkohärente optische Strahlquellen sind an (fast) allen Arbeitsplätzen vorhanden. Dazu zählen beispielsweise:
Optische Strahlung kann aber auch indirekt in Form von Sekundärstrahlung erst durch einen Fertigungsprozess entstehen:
Die beispielhaft genannten Strahlquellen sind für Auge / Haut nicht zwingend gefährlich. Ein mögliches Risiko hängt von zahlreichen Faktoren ab (Wellenlänge, Einwirkdauer, Bestrahlungsstärke, Strahldichte etc.) und kann häufig nur individuell bewertet werden (siehe Praxishinweise).
Zur Gefährdungsbeurteilung für Auge und Haut durch inkohärente künstliche optische Strahlung existieren neben der Arbeitsschutzverordnung OStrV auch zahlreiche Normen, Richtlinien und Empfehlungen (z.B. DIN EN 14255-1/-2/-3/-4 "inkohärente opt. Strahlung", DIN EN 62471 "Photobiologische Sicherheit von Lampen- und Lampensystemen")