Die Verordnung
Zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche
optische Strahlung
(Arbeitsschutzverordnung zu optischer Strahlung - OStrV)
ist zum 27. Juli 2010 in Kraft getreten.
Es handelt sich hierbei um eine Umsetzung der EU-Richtlinie 2006/25/EG, die mit o.g. Datum in Deutschland rechtskräftig und somit für alle Arbeitgeber verpflichtend ist.
Dieser Internetauftritt informiert über Inhalte sowie Konsequenzen der Verordnung und gibt Hinweise zur Unterstützung bei der Umsetzung im Unternehmen. Verschiedene Links führen Sie zu weiteren hilfreichen Quellen.
+++++ Aktuell: Änderungen in der OStrV zum Okt. 2017 betreffen auch die Aufgaben des Laserschutzbeauftragten (LSB): so ist in dieser neuen Version nicht mehr enthalten, dass der LSB den "sicheren Laserbetrieb im Unternehmen gewährleisten muss" +++++